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Warum ist ein notarielles Testament sinnvoll?

27. April 2018 by in Notariat

Es ist zwar möglich, ein Testament eigenhändig und ohne Hinzuziehung eines Notars zu verfassen. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen jedoch, dass eine Vielzahl guter Gründe für die Errichtung eines notariellen Testaments spricht.

1. Individuelle Beratung

Bei der Beurkundung eines notariellen Testaments ist die fachkundige Beratung inbegriffen. Der Notar wird zunächst die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Testierenden klären. Er wird über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informieren, deren Folge- und Nebenwirkungen erläutern und den letzten Willen gesetzeskonform und rechtssicher formulieren. Dadurch ist gewährleistet, dass im Erbfall Irrtümer bei der Auslegung des Testaments vermieden werden. Gerade für den Fall mehrerer Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, dienen die rechtssicheren und klaren Regelungen des notariellen Testaments der Streitvermeidung.

2. Feststellung der Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit

Der Notar ist verpflichtet, seine Wahrnehmungen über die erforderliche Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift zu vermerken. Gerade bei älteren und/oder gesundheitlich beeinträchtigten Testierenden hilft dies, späteren Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Testaments entgegenzuwirken. 

3. Amtliche Registrierung und Verwahrung

Das notarielle Testament ist beim Zentralen Testamentsregister zu registrieren und unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung zu verbringen. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament im Erbfall aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. 

4. Größerer Gestaltungsspielraum

Statt eines Testaments kann vor einem Notar auch ein Erbvertrag geschlossen werden. Ein wesentlicher Unterschied zum gemeinschaftlichen Testament besteht darin, dass der Erbvertrag nicht nur zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden kann, sondern auch die Einbindung weiterer Personen ermöglicht (z.B. den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Kinder). Der Erbvertrag erlaubt darüber hinaus die Verbindung mit anderen vertraglichen Abreden (z.B. Ehevertrag, Unterhalt, Verpflegung des Erblassers) und eröffnet so einen größeren Gestaltungsspielraum. 

5. Ersparnis von Folgekosten

Wer sein Testament handschriftlich verfasst, spart zwar die Notargebühren. In der Regel werden die Kosten aber nur auf die Erben verlagert. Denn diese sind bei einem handschriftlichen Testament oftmals gezwungen, einen Erbschein zu beantragen. Die hierfür anfallenden Gebühren liegen dann häufig deutlich über den Kosten für ein notarielles Testament. Insbesondere dann, wenn der Nachlass höher zu bewerten ist, als das Vermögen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung, fällt das notarielle Testament im Vergleich günstiger aus.

Das notarielle Testament macht die Erteilung eines Erbscheins in der Regel entbehrlich. Zur Berichtigung des Grundbuchs oder als Legitimationsnachweis gegenüber einer Bank genügt üblicherweise die Vorlage des notariellen Testaments nebst Eröffnungsniederschrift. 

6. Zeitersparnis

Neben den anfallenden Kosten für einen Erbschein, stellt die Verfahrensdauer bis zur Erteilung des Erbscheins ein häufiges Problem dar. In dieser Zeit sind die Erben oftmals handlungsunfähig, weil insbesondere Banken und Grundbuchämter auf dessen Vorlage bestehen. 

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